
Allgemeine Vorschriften des Unternehmens gemäß BGV A1, § 24 1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. (…) 5. Der Unternehmer sorgt dafür, dass den Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über […]